...wenn gebaut wird, wenn Immobilien veräußert werden, wenn man sich über Qualitäten uneins ist, wenn Schäden auftreten oder Unfälle passiert sind. Zur Feststellung des Verursachers oder zur Bemessung der Schadenshöhe werden vom Gericht häufig unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzugezogen. Diese beantworten Fragen mit technischem Hintergrund, die von den Verfahrensbeteiligten gestellt werden. An den Sachverständigen werden hohe Anforderungen hinsichtlich seines technischen Sachverstandes und seiner persönlichen Integrität gestellt. Die öffentliche Bestellung als Gerichtsgutachter wird von den Industrie- und Handelskammern oder von den Ingenieurkammern vorgenommen.
Prof. Dipl.-Ing. Gerhard Eisele
Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherung und Erneuerung von Alt- und historischen Bauten
Mitgliedschaften: Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Eingetragen in die Fachliste 14 der Ingenieurkammer Baden-Württemberg: Ingenieure für historische Bauwerke